Skip to main content

Senioren

Wohngemeinschaft

Strausberg

AWO Quartierszentrum Am Mühlenberg
Otto-Grotewohl-Ring 1
15344 Strausberg

Ansprechpartnerin: Janina Kilkis

Telefon: 03341 305615 01
E-Mail: pdl-srb@awocare.de

Senioren-WG


  • Senioren-WG

    Warum in eine Wohngemeinschaft ziehen?

    Die Wohngemeinschaften stehen in einem besonderen Verhältnis zur Nachbarschaft. Sie sind ein besonderes Angebot für Senioren, die aus dem Quartier „Am Mühlenberg“, Strausberg Ost bzw. Strausberg kommen und bei denen es absehbar ist, dass eine Versorgung zuhause nicht mehr funktioniert. Wer weiterhin in seiner gewohnten Umgebung bleiben und soweit wie möglich selbständig leben möchte, ist hier genau richtig.

    Für das Gemeinschaftsleben ist es von Vorteil, wenn die Mieter und Mieterinnen ähnlich im Alltag eingeschränkt sind. Das heißt, dass zum Beispiel Senioren mit Demenz nicht in eine Wohngemeinschaft einziehen, deren Mieterinnen sich im Alltag gut orientieren können.

    Besonders freuen wir uns über Mieter, die zumindest aus der näheren Umgebung kommen. Außerdem wünschen wir uns, dass die Angehörigen oder Betreuerinnen am Alltag teilhaben und mitwirken.

    Die gemeinschaftlich genutzten Räume sowie die individuellen Zimmer der Mieter unterstützen den gewohnten Lebensalltag und ermöglichen angemessene Pflege und Betreuung. Das Zusammenleben und die Wohnräume werden so gestaltet, dass die Mieterinnen

    • soziale Kontakte pflegen können,
    • in einer aktiven und selbst bestimmten Lebensführung unterstützt werden,
    • körperlich und psychisch gut versorgt sind,
    • zwischen Privatheit und Gemeinschaft wählen können und
  • Ort und Umgebung

    Wo befinden sich die Wohngemeinschaften?

    Die Wohngemeinschaft befindet sich am Otto-Grotewohl-Ring 1 in Strausberg und ist in das Quartierszentrum der Arbeiterwohlfahrt integriert.

    Die Senioren-WGs sind sind Teil des Quartiers. Sie werden für das Quartier geöffnet, d.h. gemeinsame Aktivitäten werden mit den Kooperationspartnern koordiniert, gemeinsame Angebote zum Sport, Tanz und Spiel können wahrgenommen und auch Begleitung durch ehrenamtliche Helferinnen kann in Anspruch genommen werden. Besonders die Verbindung der unterschiedlichen Generationen ist ein Aspekt, auf den ein besonderes Augenmerk gelegt wird. So wird gegenseitiges Verständnis geschaffen und das Leben im Quartier bereichert.

    Wie sieht das Umfeld aus?

    Im Quartier zentral gelegen, bietet der Standort in unmittelbarer Nähe Einkaufsmöglichkeiten und eine Apotheke. Im Haus befinden sich eine Ergo- sowie eine Physiotherapie als auch ein ambulanter Pflegedienst.

    In direkter Nachbarschaft befinden sich die Angebote der Tagespflege und der stationären Einrichtung. Das Café „Lieselotte“ ist ebenfalls direkt angebunden und eine zentrale Anlaufstelle im Quartier. In der Nachbarschaft ist der Jugend- und Sozialverbund ansässig, der direkt in das Quartiersmanagement und in die Ehrenamtsarbeit eingebunden ist. Ein Bewegungsgarten mit unterschiedlichen Sportgeräten steht den Nutzern der verschiedenen Angebote ebenso zur Verfügung.

    Wie ist die Wohngemeinschaft ausgestattet?

    Die Wohnungen werden seniorengerecht und barrierefrei eingerichtet. Dabei wird besonders auf eine wohnliche Atmosphäre geachtet. Die Raumaufteilung garantiert eine angemessene Balance aus Gemeinschaft und Privatheit. Gerade demenziell Erkrankte suchen oft die Gemeinschaft, da die Einsamkeit sie verunsichert. Gleichzeitig soll aber die Möglichkeit zum Rückzug in die Privatheit gegeben sein.

    Die Zimmer sind zwischen 22,6m² und 37,2m² groß. Insgesamt können 10 Senioren eine Wohngemeinschaft bilden. Die Mieter statten in der Regel ihre Zimmer selbst aus. Liebgewonnene Möbel oder andere Einrichtungsstücke können in die Wohngemeinschaft eingebracht werden. Dies erleichtert und verkürzt die Gewöhnungsphase nach dem Umzug. Jedes Zimmer ist mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet, welches WC, Waschbecken, Waschtisch und eine bodengleiche Dusche beinhaltet. Dazu kommt ein gemeinschaftliches Bewohner-Bad und zwei WCs, welches die Gäste nutzen können.

    Die Gemeinschaftsflächen betragen abzüglich der Flure fast 100 m². Zentraler Punkt des Alltagslebens ist die Wohnküche. Sie bietet mit ihren 50 m² ausreichend Platz für geselliges Beisammensein, gemeinsame Aktivitäten und ist zentraler Anlaufpunkt in der Wohngemeinschaft für die Teilnahme am sozialen Leben. Die Wohnküche bietet ausreichend Platz für alle Mieterinnen. Es gibt aber noch weitere gemeinschaftlich genutzte Räume, in die man sich z.B. für ein persönliches Gespräch zurückziehen kann. Dazu laden auch die Grünflächen rund um die Einrichtungen bei schönem Wetter zum Verweilen ein.

    Jeder Mieter besitzt seine eigene Klingel. Der Fahrstuhl in die Wohngemeinschaft wird durch einen Schlüssel freigeschaltet.

  • Pflege und Betreuung

    Wer übernimmt die Pflege?

    Der ambulante Pflegedienst ist frei wählbar. Das Mieter - und Angehörigengremium bestimmt gemeinschaftlich, welcher ambulante Pflegedienst die pflegerische Versorgung übernimmt. Welche Pflege der einzelne Mieter benötigt, bestimmt dieser selbst. Die Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes sind dabei nur Gast in der Wohngemeinschaft und betreten diese nur zur Erbringung der Leistungen. Auch die Angehörigen selbst können pflegerische Leistungen übernehmen.

    Wie wird der Alltag gestaltet?

    Der Alltag und die Gestaltung des Tagesablaufes sollen die Lebenswelt der Mieterinnen aufgreifen und sich an ihren Bedürfnissen orientieren.

    Grundsätzlich soll und kann ein Mieter sich seinen Alltag mit den Angehörigen selbst gestalten. Ist es gewünscht, kann die Präsenzkraft mit der einer Alltagsgestaltung beauftragt werden.

    Zentrales Merkmal einer Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Senioren ist die Beteiligung der Mieterinnen und ihrer Angehörigen an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Dazu gehört Kochen, Wäsche waschen oder Fenster putzen. Eine Vollversorgung, wie in einem Pflegeheim, ist dem Sinn einer Wohngemeinschaft nach ausgeschlossen

    Legt das Mieterinnen- und Angehörigengremium fest, dass die Pflege teilweise durch die Angehörigen übernommen wird, diese aber ab oder zu einem bestimmten Zeitpunkt die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen können, so besteht die Möglichkeit, teilstationäre Angebote wie Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen muss diesen Sachverhalt prüfen.

    Je nach Zusammensetzung der Wohngemeinschaft bzw. der Pflegebedürftigkeit kann es auch möglich sein, dass eine Nachtbetreuung notwendig ist. In jedem Fall ist die gesamte Wohnung mit Hausnotrufen ausgestattet.

    Daneben können gemeinsame Veranstaltungen in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialverbund, den Kindergärten oder den Grundschulen aus dem Quartier stattfinden. Das fördert die soziale Teilhabe der Senioren und schafft bei den Kindern und Jugendlichen Verständnis für das Alter. Auch die Begleitung zu Festen, z.B. der einheimischen Folklore wie Ostern oder Erntedank, werden die Teilnahme am Leben in der Nachbarschaft fördern.

    Welche Aufgabe hat die Präsenzkraft?

    Die Präsenzkraft ist, ähnlich einer Hausmutter, mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut. Als Mitglied der Gemeinschaft ist es Mittelpunkt ihrer Arbeit, Alltagsnormalität herzustellen. Dazu müssen die Mieter gefördert, ihre Sorgen, aber auch Freuden aufgenommen und auch auf vielleicht unverständliche Reaktionen angemessen reagiert werden. In der Gestaltung des Alltagslebens arbeitet die Präsenzkraft eng mit dem Mietergremium zusammen.

    Die Präsenzkraft wird vom Mieterinnen- und Angehörigengremium bestimmt. Auch wie die Ausgestaltung dieser Aufgaben konkret aussieht, bestimmt das Mieterinnen- und Angehörigengremium.

    Bei folgenden Aufgaben unterstützt die Präsenzkraft die Mieterinnen und Angehörigen:

    • Organisation und Führung des eigenen Haushaltes (Einkauf, Mahlzeitenzubereitung, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Haushaltskasse, usw.),
    • Individuelle und gemeinschaftliche Freizeitgestaltung,
    • Inanspruchnahme externer Hilfen (z.B. Ämter, Ärzte, Einforderung von gesetzl. Leistungsansprüchen),
    • Außenkontakte sichern und
    • Gruppenleben fördern.
  • Leben in der Wohngemeinschaft

    Wer organisiert die Wohngemeinschaft?

    An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass die Wohngemeinschaft im Gegensatz zu einer stationären Einrichtung keine Vollversorgung bedeutet, sondern eine sogenannte „teilweise Selbstverantwortung“ bei den Mieterinnen bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern liegt. Daher gibt es ein Mieterinnen- und Angehörigengremium, welches über Fragen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens entscheidet. Bei diesen Fragen handelt es sich um Entscheidungen von Einzügen, Anwesenheitszeiten und Auswahl der Präsenzkraft oder Ausmaß der Beteiligung der Angehörigen bzw. des Pflegedienstes. Das Gremium tagt regelmäßig und hält seine Beschlüsse schriftlich fest.

    Die Mieter bzw. ihre Angehörigen oder Betreuerinnen treffen eine schriftliche Vereinbarung, in der der Rhythmus der Sitzungen, den Abstimmungsmodus und die Kontrolle der Einhaltung der gemachten Absprachen festgelegt sind. Folgende Punkte sind darüber hinaus Bestandteil der Vereinbarung:

    • Verfahren zur Regelung oder eine Regelung zur Wahl von Dienstleistern, Versicherungen, Verwendung von Haushaltsgeldern usw.,
    • Regelung zur Anwesenheit des ambulanten Pflegedienstes und weiteren Dritten, • Regelungen zum Hausrecht (z.B. Schlüsselrecht), • Regelungen zur Haushaltskasse (z.B. Höhe der Einzahlungen und ihre Anpassung bei höheren oder deutlich niedrigeren Ausgaben, Art der Ausgaben),
    • Regelungen zum Ein- und Auszug von WG-Mitgliedern,
    • Form der Beteiligung durch die Angehörigen, evtl. Festlegung eines „Fahrplanes“ zur Verantwortungsübernahme und
    • Regelungen zu gemeinsam verwendeten Gegenständen (Mobiliar, Telefon)

    Wie werden die Angehörigen eingebunden?

    Die Angehörigen kennen ihre Verwandten, Nachbarn, Freunde usw. am besten. Daher ist es selbstverständlich, dass sie eine zentrale Position im Alltag der Wohngemeinschaft einnehmen. Die Angehörigen sind jederzeit willkommen und auch ausdrücklich dazu eingeladen, am Gemeinschaftsleben teilzuhaben oder sich um ihre Liebsten soweit zu kümmern, wie ihre Kraft und Zeit ausreicht.

    Je höher das Engagement der Angehörigen, desto geringer die Gegenwart des beauftragten Pflegedienstes. Die Angehörigen können also die pflegerischen Leistungen ganz oder teilweise übernehmen. Wie sehr diese Übernahme an Leistungen ausfällt, wird zwischen ambulantem Pflegedienst und Mieterinnen- und Angehörigengremium besprochen.

    Die Angehörigen können sich am WG-Alltag beteiligen und auch daran mitwirken. Insbesondere für die Arbeit mit der Biographie sind die Angehörigen unverzichtbar. Sie kennen die Lebensgeschichte der Mieterinnen, haben sie oft schon selbst gepflegt.

    Sie können auch weiterhin Teile der oder die ganze Betreuung übernehmen. Die Anghörigen sind für die Senioren ein wichtiger Umstand der Bezugswelt.

    Wie wird das Haushaltsgeld verwaltet?

    Für die Haushaltsführung wird von jedem Mieter eine Haushaltspauschale erhoben. Weiterhin werden für die Mieterinnen Kosten für die Verpflegung als Gemeinschaftskosten fällig. Dazu bezahlen alle Mieterinnen, in einem vom Mieterinnen- und Angehörigengremium festgelegten Rhythmus, den gleichen, festen Betrag in die Haushaltskasse. Diese wird durch eine verantwortliche Präsenzkraft geführt, welche im Rahmen eines Haushaltsbuches die Einnahmen und Ausgaben via Belegpflicht transparent darstellt. Das Haushaltsbuch wird durch das Mieterinnen- und Angehörigengremium kontrolliert, mit dem auch zusätzliche Ausgaben besprochen werden.

    Die Gemeinschaftskosten beinhalten auch die Leistungen der Präsenzkraft. Mit einer monatlichen Betreuungspauschale (je nach Anzahl der Personen der Wohngemeinschaft) ist die Anwesenheit durch Präsenzkräfte abgedeckt. Diese ist abhängig von der Vereinbarung zwischen Mieterinnen- und Angehörigengremium. Für die Finanzierung der Präsenzkraft kann die vom Gesetzgeber bereitgestellte zusätzliche Pauschale für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI in Höhe von 214,00 € monatlich verwendet werden.

    Gibt es einen Mietvertrag?

    Für die Nutzung des Wohnraumes inkl. der Gemeinschaftsflächen wird mit jedem Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen der sowohl die Kaltmiete als auch die monatlichen Nebenkosten ausweist. Jede Mieterin hat eine eigene, selbst zu gestaltenden Wohnung. Gemeinsam genutzt werden Wohnküche, Wohnzimmer, Sanitärbereiche und die Außenbereiche. Jedes Zimmer besitzt eine Nasszelle. Die Betriebskosten für die Gemeinschaftsräume werden von allen Mieterinnen getragen.