Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband Brandenburg Ost e. V.
Logenstraße 1
15230 Frankfurt (Oder)
E-Mail: info@awo-bb-ost.de
Telefon: 0335 56 57 49-0
Telefax: 0335 56 57 49-40
1. Der Bezirksverband ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege. Er ist ein Zusammenschluss der AWO Kreisverbände der Region Ost-Brandenburg. Die Arbeit des Bezirksverbandes wird getragen von dem Gedanken der Toleranz; sie dient den Rat- und Hilfesuchenden aller Bevölkerungskreise, ohne Rücksicht auf deren politische, rassische, nationale und konfessionelle Zugehörigkeit.
2. Zweck des Bezirksverbandes ist insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben:
3. Der Bezirksverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätig Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Schaffung und Unterhaltung bzw. Anregung oder Förderung sowie Gewährung von: zu 1) Einrichtungen wie Beratungsstellen, Heime und Maßnahmen zu 2) Modellmaßnahmen und Modelleinrichtungen zu 3) Ausbildungsstätten, Hilfen zum Studium zu 4) Beratung, Herausgabe von Schriften, Fort- und Weiterbildung, Kurse, Seminare, Fortbildungsstätten, Förderung der Teilnahme zu 5) Mitarbeit in Ausschüssen der öffentlichen Hand sowie Anregungen von und Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen, Förderung wissenschaftlicher Forschung zu 6) Beratungen u. a. in Fachausschüssen zu 7 bis 9) Teilnahme an Konferenzen, Tagungen usw. zu 10) Publikationen zur Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Arbeit und Zweck der Arbeiterwohlfahrt.
4. Mittel des Bezirksverbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten – abgesehen von etwaigen für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bestimmten Zuschüssen – keine Zuwendungen aus Mitteln des Bezirksverbandes. Das Gleiche gilt bei ihrem Ausscheiden.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Bezirksverbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Bezirksverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an den AWO-Landes/Bundesverband e. V. Der Anfallsberechtigte hat das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen in Absprache mit den Mitgliedern des Bezirksverbandes, unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Interesse der Mitglieder des Bezirksverbandes zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
Der AWO-Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. ist Mitglied des AWO-Landesverbandes und Mitglied der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Bonn.
Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet, deren Höhe die Bezirkskonferenz festsetzt.
a) die Bezirkskonferenz
b) der Bezirksvorstand
c) der Bezirksausschuss
a) den Mitgliedern des Bezirksvorstandes,
b) den von den Kreiskonferenzen gewählten Delegierten der Kreisverbände,
c) je einem Vertreter/einer Vertreterin der in den Bezirksverband gemäß § 4 Abs. 2 aufgenommenen Gliederungen,
d) den Beauftragten der korporativen Mitglieder; diese nehmen beratend teil.
Die von der Bundeskonferenz beschlossenen Richtlinien der Arbeiterwohlfahrt sind Bestandteil dieser Satzung.
Bei Ausschluss oder Austritt aus der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. ist der Bezirksverband aufgelöst. Er verliert das Recht, den Namen Arbeiterwohlfahrt zu führen. Ein etwa neu gewählter Name muss sich von dem bisherigen Namen deutlich unterscheiden. Er darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bisherigen Namen bestehen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeichnungen.
Golzow, den 30. Juni 2000
Vorstand
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Historie Marie Juchacz